Lizenz- und Nutzungsbedingungen
Stand 08.04.2009
Zwischen der Firma Hi Web, Inh. Frank Hirschberg als Rechteinhaber und dem Lizenznehmer kommt folgender Lizenzvertrag zustande
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Software des Rechteinhabers von seiner Web-Site im Internet und für die Nutzer dieser Web-Site zugänglich zu machen. Die hierfür erforderlichen Rechte sollen durch diesen Vertrag erworben werden. (2) Die Parteien gehen davon aus, dass die Software in Deutschland zugunsten des Rechteinhabers urheberrechtlich geschützt ist.
§ 2 Rechtseinräumung
(1) Zur Verwirklichung des in § 1 Abs. 1 genannten Zweckes räumt der Rechteinhaber dem Lizenznehmer hiermit die nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte ein, die Software auf der Web-Site des Lizenznehmers zu installieren und zu dem bestimmungsgemässen Zweck zu verwenden.
(2) Die Rechte sind nur dem Lizenznehmer als inhaltlich Verantwortlichem für die Web-Site eingeräumt und ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht weiter übertragbar. Insbesondere sind sie nicht dem technischen Dienstleister, der die Web-Site betreibt, eingeräumt, sofern dieser von dem Lizenznehmer verschieden ist. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software ausschliesslich für eine einzelne Domain zu verwenden.
(3) Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 7 dieses Vertrages geschuldete Zahlung vollständig geleistet hat. Der Rechteinhaber kann eine Benutzung der Software auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet hierdurch nicht statt.
(4) Die Rechtseinräumung ist territorial auf die Einbindung des vertragsgegenständlichen Textes in eine Web-Site beschränkt, die erkennbar zum Abruf nur innerhalb der Europäischen Union bestimmt ist.
(5) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Sourcecode der Software zu bearbeiten oder zu ergänzen.
(6) Der Lizenznehmer ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages – insbesondere zum Zwecke der Eigenwerbung und auf der vertragsgegenständlichen Web-Site selbst – den Titel der Software sowie Namen, Kennzeichen, Logos und Abbildungen des Rechteinhabers unentgeltlich zu benutzen.
(7) Voll Lizenz: Bei einer Voll Lizenz ist das Entfernen, Verändern oder Unkenntlichmachen der Urheberbezeichnung/ des Copyrights untersagt.
(8) No Copyright-Lizenz: Bei Erwerb einer No-Copyright- Voll Lizenz ist die Entfernung aller sichtbaren Copyright-Nennungen zulässig. Nicht zulässig ist die Anbringung des eigenen Namens/Copyrights auf der Software.
(9) Änderungen an Scripten, Design, Templates und Funktionen zur Anpassung an das eigene Design und dien Erweiterung um gewünschte Funktionen, können vom Lizenznehmer durchgeführt werden, berechtigen jedoch nicht zur Entfernung des Namens/Copyrights.
(10) Gebrauchte Software ist vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 3 Mitwirkungspflichten und Kontrollrechte des Rechteinhabers
(1) Der Rechteinhaber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer ein Exemplar der Software in elektronischer Form per elektronischer Datenübermittlung zu liefern. Eine Weitergabe der Software an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte ausserhalb des Rahmens dieses Vertrages ist nicht gestattet. Der Lizenznehmer darf die Software nicht übersetzen, vermieten, verleasen, verkaufen, verschenken oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen. Eine Veränderung der Software ausserhalb der ausdrücklichen Gestattung in diesen Bedingungen ist untersagt. Auch mit Einverständnis des Rechteinhabers abgeänderte Software darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 4 Haftung
(1) Der Rechteinhaber versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Online-Nutzungsrechte an der Software ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Der Rechteinhaber garantiert ferner, dass die von ihm lizenzierte Software frei von Rechten Dritter ist. Falls dem Rechteinhaber bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der Software Rechte Dritter bestehen, so hat er den Lizenznehmer hierauf unverzüglich hinzuweisen.
(2) Der Lizenznehmer garantiert, sämtliche neben der vertragsgegenständlichen Lizenz für die beabsichtigte Nutzung weiter erforderlichen Rechte selbst einzuholen, bzw. bereits eingeholt zu haben und stellt den Rechteinhaber in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Lizenzdauer
(1) Die Rechtseinräumung nach diesem Vertrage gilt für unbestimmte Dauer ab dem Zeitpunkt des Rechteübergangs gem. § 2 Abs. 1 S. 1 dieses Vertrages.
(2) Dieser Vertrag kann aus wichtigem Grunde vorzeitig gekündigt werden, insbesondere wenn der Lizenznehmer fällige Zahlungen gem. § 6 dieses Vertrages trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die Kontrollrechte des Rechteinhabers gem. § 3 Abs. 3 dieses Vertrages nicht erfüllt.
(3) Der Rechteinhaber behält sich vor, diese Lizenz jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise gegen ex-nunc-Wegfall der Vergütungspflicht gem. § 6 dieses Vertrages widerrufen zu können.
§ 6 Vergütung, Abrechnung und Zahlung
(1) Für die Rechtseinräumung nach diesem Vertrag erhält der Rechteinhaber eine einmalige Pauschallizenzgebühr in Höhe der jeweils gekennzeichneten Vergütung.
(2) Die Lizenzgebühr ist vor dem ersten Einspeichern des vertragsgegenständlichen Inhalts in die Web-Site an den Rechteinhaber zu zahlen. Der Lizenznehmer kann die Stellung einer Rechnung über den zu zahlenden Betrag verlangen. Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Gerät der Lizenznehmer mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszins zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit des Rechteinhabers zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.
(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Rechteinhaber im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies dem Lizenznehmer jeweils bekannt ist.
§ 7 Vertraulichkeit
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, über die Bestimmungen dieses Vertrages sowie über alle ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Lizenzdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt für den Rechteinhaber.
§ 8 Herausgabe- und Löschungspflichten
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle elektronischen Kopien der vertragsgegenständlichen Software zu löschen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen (auch Informationsmaterial u. ä.), sind an den Auftraggeber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.
§ 9 Vertragsstrafe
Verletzt der Lizenznehmer das Urheberrecht des Rechteinhabers, indem er die Software über die in diesen Bedingungen zugelassenen Zwecke nutzt, so hat er an den Rechteinhaber für jeden Fall einer Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 Euro zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich deutschem Recht.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Rechteinhabers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
(4) Ansprüche aus diesem Vertrag können weder abgetreten, noch verpfändet, noch mit dem Recht eines Dritten belastet werden, soweit der Schuldner dem nicht ausdrücklich zustimmt.
(5) Erfüllungsort ist Wiesbaden.